Vor-Ort-Beratungen
Die Vor-Ort-Beratung umfaßt folgende Arbeiten:- ausführliche Datenerhebung allgemeiner Gebäudedaten, Erfassung der Baukonstruktion der thermischen Hülle, der Anlagentechnik und der Verbrauchsgewohnheiten
- Auswertung hinsichtlich der Energieverluste sowie Energieeffizienz
- Erarbeitung von Maßnahmevorschlägen zur Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz
- Kostenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Darstellung der realen Einsparung an Geld und Energie
- Darstellung der Reduktion der Schadstoffemissionen, um den umweltentlastenden Sinn deutlich zu machen
- die Aushändigung eines Beratungsberichtes und
- ein abschließendes Beratungsgespräch.
Vor-Ort-Beratungen sind bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen förderfähig. Der Bauantrag muss bis zum 31.01.2002 gestellt und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt folgende Förderung:
- 800,00 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, jedoch maximal 60 % der Beratungskosten
- 1100,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, jedoch maximal 60 % der Beratungskosten