Ausweis für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis ab dem 1. Juli 2009. In öffentlich genutzten Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern) mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr ist der Energieausweis zudem gut sichtbar auszuhängen.

Als unabhängiger Energieberater stelle ich sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise aus.